Zucht

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Unsere Golden Retriever Zucht

Wie im Vorspann „über uns“ bereits erwähnt, züchten wir seit 1997 Golden Retriever.

Der DRC, dem wir seit 1993 angehören, stellt hohe Anforderungen an seine Zuchthunde. Diese sicherlich zu Recht bestehenden Anforderungen bedeuten aber gleichzeitig ein Qualitätssiegel. Jeder vom DRC zur Zucht zugelassene Golden Retriever wird die Qualität der Rasse verbessern oder zumindest aufrechterhalten. Dies sollte jedem bewusst sein, der sich einen Golden Retriever aus einer nicht vom DRC anerkannten Zuchtstätte zulegt.

Wir als Züchter fühlen uns für das Leben und das Wohlergehen der von uns gezüchteten Hunde immer verantwortlich. Wir gewährleisten die genetische Gesundheit der Welpen nach bestem Wissen. Darüber hinaus sind wir selbstverständlich bereit, jedem Welpenkäufer und späteren Besitzern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Sei es, wenn es um die Gesundheit, die Ausbildung oder anstehende Prüfungen geht. Die wohl schwierigste Aufgabe für uns als Züchter ist es aber, für unsere Welpen geeignete Familien zu finden. Dies verlangt genügend Menschenkenntnis und ist der Grund für lange Interviews.
Unsere Hunde haben genügend Potential, um den jeweiligen Anforderungen, wie zum Beispiel Familienhund, Jagdhund, Therapiehund, Assistenzhund und Rettungshund etc. gerecht zu werden. Das beweisen sie täglich im Alltag.

Die Prozedur, die der DRC zur Zuchtzulassung eines Hundes vorschreibt, dient dazu, nach möglichst objektiven Kriterien, die Eigenschaften eines zukünftigen Zuchthundes einzustufen.

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Röntgenuntersuchung und Begutachtung der Hüften
Alle Hunde, die HD-frei (A1 und A2) bzw. mit HD-Verdacht (B1 und B2) eingestuft wurden, können eine ZZL erhalten. Hunde mit HD-leicht (C1 und C2) erhalten eine ZZL mit der Auflage, dass ein zu-künftiger Zuchtpartner HD A oder B haben muss. Hunde mit mittlerer (D) oder schwerer (E) HD dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden.

Röntgenuntersuchung und Begutachtung der Ellbogen
Alle Hunde, die ED-frei sind, können eine ZZL ohne Auflage erhalten. Hunde mit ED I erhalten eine ZZL mit der Auflage, dass ein zukünftiger Zuchtpartner ED-frei sein muss. Hunde ohne ED-Gutachten können in diesen Fällen nicht als Deckpartner verwendet werden.

Augenuntersuchung (jährlich)
Bei der Augenuntersuchung wird in erster Linie das Nichtvorhandensein von erblichen Augenerkrankungen untersucht.

Wesenstest
Golden Retriever, die zur Zucht zugelassen werden wollen, müssen einen Wesentest bei einem DRC-Wesensrichter absolvieren und bestehen.[/ezcol_1half]

Zur Zeit besagt die Zuchtordnung für Golden Retriever, dass eine bestandene JP/R oder höherwertige Jagdprüfung den Wesenstest ersetzen kann.

Über den Wesenstest hinausgehende Prüfung
Für Golden Retriever besteht die Zuchtvorschrift, dass mindestens ein Partner eine über den Wesenstest hinausgehende Prüfung aufweisen muss. Mit einer Begleithundeprüfung ist diese Bedingung bereits erfüllt. Soll ein Hund jagdlich leistungszuchttauglich zugelassen werden, so benötigt er mindestens eine bestandene BLP/R.

Formwertbeurteilung durch einen VDH-Richter; Prüfung der Schussfestigkeit
Hunde mit der Beurteilung „vorzüglich“ bzw. „sehr gut“ können zur Zucht zugelassen werden. Hunde mit der Beurteilung „gut“ können nur dann zur Zucht verwendet werden, wenn sie eine absolvierte BLP/R oder eine RGP aufweisen können.
Die Formwertbeurteilung kann Auflagen enthalten, z.B. bei bestimmten Zahnfehlern.