Unsere Golden Retriever Zucht
Wie im Vorspann „über uns“ bereits erwähnt, züchten wir seit 1997 Golden Retriever.
Der DRC, dem wir seit 1993 angehören, stellt hohe Anforderungen an seine Zuchthunde. Diese sicherlich zu Recht bestehenden Anforderungen bedeuten aber gleichzeitig ein Qualitätssiegel. Jeder vom DRC zur Zucht zugelassene Golden Retriever wird die Qualität der Rasse verbessern oder zumindest aufrechterhalten. Dies sollte jedem bewusst sein, der sich einen Golden Retriever aus einer nicht vom DRC anerkannten Zuchtstätte zulegt.
Die Prozedur, die der DRC zur Zuchtzulassung eines Hundes vorschreibt, dient dazu, nach möglichst objektiven Kriterien, die Eigenschaften eines zukünftigen Zuchthundes einzustufen.
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Alle Hunde, die HD-frei (A1 und A2) bzw. mit HD-Verdacht (B1 und B2) eingestuft wurden, können eine ZZL erhalten. Hunde mit HD-leicht (C1 und C2) erhalten eine ZZL mit der Auflage, dass ein zu-künftiger Zuchtpartner HD A oder B haben muss. Hunde mit mittlerer (D) oder schwerer (E) HD dürfen nicht zur Zucht eingesetzt werden.
Röntgenuntersuchung und Begutachtung der Ellbogen
Alle Hunde, die ED-frei sind, können eine ZZL ohne Auflage erhalten. Hunde mit ED I erhalten eine ZZL mit der Auflage, dass ein zukünftiger Zuchtpartner ED-frei sein muss. Hunde ohne ED-Gutachten können in diesen Fällen nicht als Deckpartner verwendet werden.
Bei der Augenuntersuchung wird in erster Linie das Nichtvorhandensein von erblichen Augenerkrankungen untersucht.
Wesenstest
Golden Retriever, die zur Zucht zugelassen werden wollen, müssen einen Wesentest bei einem DRC-Wesensrichter absolvieren und bestehen.[/ezcol_1half]
Über den Wesenstest hinausgehende Prüfung
Für Golden Retriever besteht die Zuchtvorschrift, dass mindestens ein Partner eine über den Wesenstest hinausgehende Prüfung aufweisen muss. Mit einer Begleithundeprüfung ist diese Bedingung bereits erfüllt. Soll ein Hund jagdlich leistungszuchttauglich zugelassen werden, so benötigt er mindestens eine bestandene BLP/R.
Formwertbeurteilung durch einen VDH-Richter; Prüfung der Schussfestigkeit
Hunde mit der Beurteilung „vorzüglich“ bzw. „sehr gut“ können zur Zucht zugelassen werden. Hunde mit der Beurteilung „gut“ können nur dann zur Zucht verwendet werden, wenn sie eine absolvierte BLP/R oder eine RGP aufweisen können.
Die Formwertbeurteilung kann Auflagen enthalten, z.B. bei bestimmten Zahnfehlern.